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Mietbedingungen von Luxus Ferienhäuser Sömarken auf Bornholm

§ 1 - Vertragspartner und Gerichtsstand:  Vertragspartner ist Eigentümer John Sjöström Kapelvej 35 A, DK-3700 Rönne Bornholm, im Internet genannt. Rechtsstreitigkeiten findet statt vor den Gericht im Rönne. Herr Sjöström berechnet für jedes Mietverhältnis den Preis, der vereinbart wurde. Durch Abschluss des Mietvertrages erklärt der Mieter, dass er am Tage des Vertragsabschlusses volljährig und mündig war.

§ 2 - Die Mietvereinbarung:  Die Mietvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Sie umfasst das darin genannte Ferienhaus mit allem in der Internetbeschreibung angegebenen Zubehör. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung von Herr Sjöström von mehr Personen bewohnt werden, als in der Internetbeschreibung angegeben.

§ 3 - Versicherung der Mieter:  Der Mieter, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht versichert.

§ 4 - Sauberhaltung:  Der Mieter ist vertraglich zur Sauberhaltung des Mietobjekts verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumtem und gesäubertem Zustand zu hinterlassen.

§ 5 - Schäden: Der Mieter ist für das Mietobjekt und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, vor der Abreise alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes am Mietobjekt oder dessen Zubehör entstanden sind, umgehend bei John Sjöström zu melden. Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer Herr Sjöström gehen aus dem Mietvertrag hervor. Alle Schäden sind vor der Abreise von dem Mieter zu ersetzen. Sollten nach der Abreise des Mieters Schäden oder Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, die nicht bei Herr Sjöström gemeldet wurden, werden diese auf Kosten des Mieters behoben.

§ 6 - Zahlungsbedingungen:  Von dem Gesamtbetrag, der aus der Mietvertrags hervorgeht, ist die 1. Rate (30% der Miete) spätestens 5 Tage nach Ausstellungsdatum des Mietvertrags und der Rest (70% der Miete) spätestens 40 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Ausstellung des Mietvertrags weniger als 40 Tage vor Einzug in das Mietobjekt ist der Gesamtbetrag umgehend nach Empfang des Mietvertrags zu zahlen.

§ 7 - Übertragung der Mietvereinbarung:  Es ist dem Mieter gestattet, die Mietvereinbarung ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Mieter zu übertragen. Der ursprüngliche Mieter ist verpflichtet, Herr Sjöström dies schriftlich mitzuteilen.

§ 8 - Im Mietpreis enthalten:  Alle im Internet angegebenen Preise verstehen sich + Nebenkosten für z. B. Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung.

§ 9 - Force majeure:  Herr Sjöström kann wegen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Einschränkungen in der Öl- und Benzinversorgung o. Ä. mit umgehender Wirkung von dem Vertrag zurücktreten.

§ 10 - Inhalt des Vertrags:  Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.